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Erste verliert in Haberskirchen, Zweite feiert ersten Saisonsieg

SPVGG Haberskirchen II - DJK Thanndorf II 0:4

Aufstellung:. Grübl M., Gamsreiter F., Leitner A., Baumgartner P, Münsch A., Rauchbart S., Vogl A., Zeaiter D., Wimmer J., Läng M., Eder A. Ersatz: Grad M., Bachmaier T., Attenberger M., Wieser M.

Im zweiten Punktspiel war man in Haberskirchen zu Gast. Mit einer starken ersten Halbzeit in der man durch Pawo mit 1:0 (12 Minute) in Führung ging, legte man den Grundstein zum Sieg. In der 23 Minute konnte Mario Läng auf 2:0 erhöhen. Nach 40 Minuten traf Sigi Rauchbart zum 3:0 für unsere Farben. Im zweiten Spielabschnitt traf Denis Zeaiter nach Querpass von Markus Wieser zum 4:0 (58 Minute). Da die Gastgeber kaum Druck aufbauten und unsere Elf durch Johnny Wimmer zwei Gelegenheiten vergab, blieb es bei diesem Ergebnis. Ein hochverdienter erster Saisonsieg für unsere Zweitvertretung.

SPVGG Haberskirchen - DJK Thanndorf 2:1

Aufstellung: Thalmeier A., Neumann T., Hafeneder F., Vogl St., Bachmaier P., Bienas R., Sager L., Roth M., Schmid A., Leitl T., Thalmeier M. Ersatz: Tafelmeier M., Hartl P., Sager F.

Am zweiten Spieltag wollte unsere Elf die Niederlage der Vorwoche vergessen machen. In einem hart umkämpften Spiel kamen die Gastgeber in der 15 Minute zur 1:0 Führung. Unsere Mannschaft kam durch Tobias Leitl zum 1:1 ausgleich, da Andreas Schmid perfekt servierte. Vor der Halbzeitpause rettete Andreas Thalmeier ebenso perfekt, wie der Gästekeeper bei einem Abschluss von Tobias Leitl. Im zweiten Abschnitt dümpelte die Partie etwas dahin, bis in der 58 Minute ein Freistoß aus ca. 35 Metern den Weg ins Tor fand. Hier kann man unseren Schlussmann nicht frei von Schuld sprechen, da die Flanke lange in der Luft und auch nicht scharf getreten war. In der 70 Minute hatte unsere Elf Glück, denn die Gastgeber trafen den Querbalken. In der letzten Minute hatte Martin Thalmeier den Ausgleich auf dem Fuß. Aber der Gästekeeper hielt den unplazierten Schuss und somit den Sieg fest. Unsere Farben forderten hier vehement einen Strafstoß, aber der Unparteiische hatte kein vergehen erkannt.